2. Wie sind die Kündigungsmodalitäten?



Klartext-Leistungsaussage Central prodent Zahnzusatzversicherung

Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer (siehe 1.) können Sie jederzeit mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. Bei Prämienanpassungen oder falls die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.



Klartext-Leistungsaussage Nürnberger ZP80 Zahnzusatzversicherung

Nach Einhaltung der Mindestvertragsdauer können Sie jederzeit jährlich mit Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeden Kalenderjahres kündigen. Wenn Beginn beispielsweise der 1.3.2008 war, dann wäre eine Kündigung erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist).



Klartext-Leistungsaussage Württembergische Versicherung BZG 20 Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische ZG 50 Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische ZG70 Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische BZG 20, ZG 50, ZG 70 Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich.



Klartext-Leistungsaussage Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich.


Beispiel: Bei Beginn 1.09.10 kann (unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten) erstmalig zum 31.08.12 gekündigt werden, danach ist eine Kündigung jeweils zum Ende des Versicherungsjahres (31.08.) möglich.



Klartext-Leistungsaussage Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Kalenderjahres möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen.



Klartext-Leistungsaussage Ergo Direkt Dentigent (ZAB+ZAE und ZBB+ZBE) Zahnzusatzversicherung

Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats in Textform zu kündigen.


Beendigung des Vertrages/Kündigung – Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Zahlungsverzug, Schadenssumme usw.?


Ergo Direkt Versicherungen haben in den Bedingungen auf ein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Das Versicherungsverhältnis kann somit nur außerordentlich (z.B. bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung) gekündigt werden.


Arbeitslosigkeit/Zahlungsschwierigkeiten – welche Möglichkeiten gibt es den Vertrag aufrechtzuerhalten. (z.B. Ruhen, Beitragsfreiheit)
Keine.




Klartext-Leistungsaussage Barmenia ZGPlus Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich. Endet die Versicherung bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) , so endet die Versicherung nach Tarif ZGPlus zum Ende des Monats, in dem die Versicherung bei der GKV fortfällt.


Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie unter den Voraussetzungen des § 38 VVG kündigen.


Eine Ruhensvereinbarung bei Arbeitslosigkeit ist möglich.




Klartext-Leistungsaussage Universa Dent Privat Zahnzusatzversicherung

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer von 2 Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.


Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei einer Beitragserhöhung. Muss der Versicherer aufgrund einer Änderung der Rechnungsgrundlagen den Beitrag erhöhen, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Erhöhung kündigen. Erhöht sich der Beitrag bei Erreichen der tariflich vereinbarten Altersstufen kann der Vertrag binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden!




Klartext-Leistungsaussage DKV 85 - DBE Zahnzusatzversicherung

Man kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von zwei Versicherungsjahren, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.


Bei den Tarifen D85 und DBE verzichten wir auf unser ordentliches Kündigungsrecht. Die gesetzlichen Bestimmungen über das außerordentliche Kündigungsrecht bleiben unberührt, d.h. die Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) z.B. bei Anzeigepflichtverletzung (Obliegenheit), Zahlungsverzug bei Erst- und Folgeprämie usw. bleiben weiterhin gültig.


Eine (beitragspflichtige, große) Anwartschaftsversicherung ist grundsätzlich möglich. Eine beitragsfreie Ruhezeit z.B. wegen Arbeitslosigkeit ist in der Ergänzungsversicherung nicht möglich.



Klartext-Leistungsaussage Gothaer MediProphy + KEZ & MediDent + MediProphy Zahnzusatzversicherung

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann der Versicherungsnehmer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Bei einer Beitragsveränderung (MediProphy: nur Beitragserhöhung) kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Änderung kündigen.

Erhöht sich der Beitrag bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters bzw. einer anderen
Altersgruppe, so kann der betroffene Vertragsteil (versicherte Person) binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.

Kündigt der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis insgesamt oder für einzelne
versicherte Personen, so können diese das Versicherungsverhältnis auf Wunsch fortsetzen. Hierzu muss eine entsprechende Erklärung innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung abgegeben werden.



Klartext-Leistungsaussage Arag Z90 Bonus Zahnzusatzversicherung

Eine Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Ab dem zweiten Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen.



Klartext-Leistungsaussage Allianz Tarif 740 Zahnzusatzversicherung

Der Kunde kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Versicherungsjahres,
erstmalig nach zwei Versicherungsjahren, kündigen.



Klartext-Leistungsaussage R + V Zahnpremium Z1 & ZV Zahnzusatzversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der oben aufgeführten
Mindestvertragsdauer möglich. Anschließend kann der Vertrag mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung:


  • Wechsel der Altersgruppe (Tarif Z1: am 01.01. des Jahres, in dem eine Person 16
    Jahre wird; Tarif ZV: am 01.01. des Jahres, in dem eine Person 21 Jahre wird) mit
    Beitragserhöhung: Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung zum
    Zeitpunkt deren Inkrafttretens.

  • Beitragsanpassung oder Leistungsminderung: Kündigung innerhalb eines Monats
    nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens – bei einer BAP
    auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.

  • Bei Anfechtung, Rücktritt oder außerordentlicher Kündigung des Versicherers nur
    für einzelne versicherte Personen/Tarife kann der Versicherungsnehmer innerhalbe
    von zwei Wochen nach Zugang der Erklärung des Versicherers die Aufhebung des
    gesamten Vertrages zum Monatsende (bei Anfechtung und Rücktritt) bzw. bei
    Kündigung zum Zeitpunkt, in dem diese wirksam wird, verlangen.




Klartext-Leistungsaussage Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung

Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der
Mindestvertragsdauer und danach jährlich jeweils mit 3-monatiger
Frist zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Ab dem zweiten
Versicherungsjahr fällt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr
zusammen.

Mögliche Gründe für eine außerordentliche Kündigung:


  • Beitragserhöhung gemäß § 8b I (1) MB/KK; geregelt in § 13 I
    (5) der MB/KK

  • Altersbedingte Umstellung gemäß § 8a I (2) MB/KK; geregelt
    in § 13 I (4) MB/KK


Die außerordentliche Kündigung ist zum Wirksamwerden der
Beitragserhöhung oder altersbedingten Umstellung möglich.



Klartext-Leistungsaussage AXA Zahnvorsorge DENT Premium Zahnzusatzversicherung

Der Versicherte kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres
mit einer Frist von drei Monaten kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf des zweiten
Versicherungsjahres. Z.B.: Beginn zum 1.8.2012. Dann endet das zweite Versicherungsjahr am
31.12.2013. Zu diesem Termin kann gekündigt werden, sofern der Kunde dies bis 30.9.2013
mitgeteilt hat.



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