1. Gibt es eine Mindestvertragsdauer?



Klartext-Leistungsaussage Central prodent Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Das erste Jahr endet bei unterjährigem Beginn am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Danach gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr.


Beispiel: bei Abschluss zum 01.04.2008 läuft die Mindestvertragsdauer bis zum 31.12.2009.



Klartext-Leistungsaussage Nürnberger ZP80 Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Versicherungsjahr ist dabei das Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des entsprechenden Kalenderjahres.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische Versicherung BZG 20 Zahnzusatzversicherung

Ja. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische ZG 50 Zahnzusatzversicherung

Ja. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische ZG70 Zahnzusatzversicherung

Ja. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische BZG 20, ZG 50, ZG 70 Zahnzusatzversicherung

Ja. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage Württembergische PrivatPlus Zahnzusatzversicherung

Ja. Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn an und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Alle weiteren Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage Janitos Dental Plus Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei volle Jahre.



Klartext-Leistungsaussage Arag Z100 Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ARAG 24 Monate. Zum Ablauf dieser 24 Monate besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 3 Monate.



Klartext-Leistungsaussage Ergo Direkt Dentigent (ZAB+ZAE und ZBB+ZBE) Zahnzusatzversicherung

Bei ERGO Direkt Versicherungen richtet sich das Versicherungsjahr nach dem Vertragsbeginn. Das erste Versicherungsjahr endet somit nicht am Ende des Kalenderjahres sondern ein Jahr nach Vertragsbeginn.


Es gibt keine Mindestvertragsdauer.




Klartext-Leistungsaussage Barmenia ZGPlus Zahnzusatzversicherung

Ja, 2 Versicherungsjahre – Versicherungsjahr ist nicht Kalenderjahr.



Klartext-Leistungsaussage Universa Dent Privat Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre.



Klartext-Leistungsaussage DKV 85 - DBE Zahnzusatzversicherung

Der Versicherungsvertrag ist zunächst auf die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn man ihn nicht fristgemäß kündigt.


Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt; es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.



Klartext-Leistungsaussage Gothaer MediProphy + KEZ & MediDent + MediProphy Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Bei unterjährigem Beginn endet das
erste Versicherungsjahr am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Danach gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr.

Beispiel: Bei Abschluss zum 01.11.2011 läuft die Mindestvertragsdauer bis zum 31.12.2012 (Rumpfjahr + Folgejahr = 14 Monate Mindestvertragslaufzeit)



Klartext-Leistungsaussage Arag Z90 Bonus Zahnzusatzversicherung

Die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ARAG 24 Monate. Zum Ablauf dieser 24 Monate besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 3 Monate.



Klartext-Leistungsaussage Allianz Tarif 740 Zahnzusatzversicherung

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre und verlängert sich nach
Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Versicherungsbeginn und endet am 31.12. des selben Jahres. Ab dem zweiten Versicherungsjahr ist
das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.



Klartext-Leistungsaussage R + V Zahnpremium Z1 & ZV Zahnzusatzversicherung

Ja, die Mindestvertragsdauer beträgt bei der R+V Krankenversicherung AG zwei
Versicherungsjahre, wobei gilt: Versicherungsjahr = Kalenderjahr.



Klartext-Leistungsaussage Arag Z50/90 Zahnzusatzversicherung

Ja, die Mindestvertragsdauer beträgt bei der ARAG 24 Monate ab Versicherungsbeginn. Zum Ablauf dieser 24 Monate besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 3 Monate.



Klartext-Leistungsaussage AXA Zahnvorsorge DENT Premium Zahnzusatzversicherung

Die Mindesrvertragsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr
beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt und endet am 31.12. des gleichen Jahres. Alle weiteren
Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.



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